Neue Förderkonditionen bei BABA und KfW!
Stand: 09.01.2020
Kurzfristig zum Anfang des Jahres 2020 haben sich die Konditionen der Förderprogramme 151, 152, 153 und 430 geändert.
So wurde die Förderung für einfache Gas- und Öl-Brennwertanlagen ersatzlos gestrichen. Eine alternative Förderung gibt es nun bei der BAFA.
Die Prozentangaben in der obigen Grafik für Biomasse, Wärmepumpe und Gas-Hybridheizungen sind inklusive 10% Bonus für den Austausch einer alten Ölheizung
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
BAFA oder direkt bei
uns.
Parallel dazu wurden die Tilgungs- und Investitionszuschüsse für Sanierungsmaßnahmen einer bestehenden Immobilie, bei Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses und für Energieeffiziente Sanierungen von Nichtwohngebäuden
um jeweils 10% erhöht!
Die aktuellen Konditionen finden Sie auf der Übersichtsseite der
KfW, in der alle wichtigen Änderungen zusammengefasst wurden.
Bei Fragen zu den Förderprogrammen können Sie sich auch jederzeit bei
uns melden.
Die Begleitung der Baumaßnahme, um die technischen Mindestanforderungen der KfW zu gewährleisten, übernehmen wir gerne für Sie. Unsere Leistungen können dabei weiterhin, über das Programm 431, mit 50% gefördert werden.
Nutzen Sie unser
Kontaktformular, schicken uns eine
E-Mail oder
rufen Sie uns an!